09/02/2018

Gestiegener Sicherheitsaufwand – Community ist vorbereitet

Newsletter der Air Cargo Community

Liebe Luftfrachtmacher…

…. wie Sie wissen gilt seit letztem Jahr ein novelliertes Luftsicherheits-Gesetz (LuftSiG). Die unserer Branche vom Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen enden in ein paar Wochen. Ab 4. März 2018 müssen alle Mitarbeiter in einer sicheren Lieferkette ihre Zulässigkeitsüberprüfung (ZÜP) bei den zuständigen Luftsicherheitsbehörden der Länder beantragen und erteilen lassen. Wir möchten Sie mit dieser FRAchtpost über aktuelle Entwicklungen zum Thema informieren.

Wir erwarten, dass unseren Standort am Flughafen Frankfurt eine höhere Zahl an nach Gesetz noch nicht luftsicherer Fracht erreichen wird. Fehlen Mitarbeitern in der Lieferkette ZÜP, können sie keine luftsicherheitsrechtliche Tätigkeit mehr wahrnehmen. Damit muss die Ladung am Flughafen weitere Überprüfungen durchlaufen. Das Luftfahrtbundesamt wird nach dem 4. März nicht von seiner stringenten Prüfpraxis abweichen.

In der Presse wurde aktuell die Rechnung aufgemacht, dass es zu Exportengpässen kommen könne, weil Behörden aufgrund der Antragsflut mit den Zulässigkeitsüberprüfungen nicht nachkämen. Von bundesweit 100.000 Anträgen und Bearbeitungszeiten bis zu drei Monaten ist die Rede. Denn der zu überprüfende Personenkreis werde durch die gesetzlichen Veränderungen nun erheblich steigen.

Wir haben in unserer Community nachgefragt und sehen derzeit keine Engpasssituation. An unserem Standort sind genügend freie Kapazitäten vorhanden und die Nachüberprüfungen können auch bei erhöhtem Aufkommen nicht luftsicherer Fracht im Sinne des Gesetzes gewährleistet werden. Allerdings ist das erwartete Volumen nicht luftsicherer Fracht nach Prognosen aus unseren Reihen aber auch der Verbände der Versender zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

Entsprechend sollten wir gemeinsam vorbereitet sein. Die Prozesse für nicht luftsichere Facht dauern durch das Screening länger als für sichere. Zudem haben auch Stakeholder in unserem Umfeld Sorgen, die wir ernst nehmen müssen. Der Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer und der Bundesverband der deutschen Industrie haben sich mit einem Forderungskatalog an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Beide sehen langfristig den Wirtschaftsstandort Deutschland durch das neue Luftsicherheitsgesetz bedroht. Einige Forderungen können wir unterstreichen: Insbesondere sollte der Kreis der Antragsberechtigten für ZÜPs auch auf Zeitarbeitsunternehmen und Drittfirmen ohne konkreten Auftrag eines regulierten Beauftragten oder bekannten Versenders erweitert werden. Prüfprozesse dauern per se zu lange: Wenn ein Jobinteressent erst arbeiten kann, wenn seine Überprüfung vorliegt, erschwert das die Rekrutierung neuer Mitarbeiter.

Soweit der aktuelle Stand. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen zum Thema weiter aus und möchten, dass alle Mitglieder der Community auf dem gleichen Wissenstand zum Thema ZÜP sind. Teilen Sie die Einschätzung der Sachlage? Benötigen Sie weitere Informationen?

Wir sind gerne für Sie da.

Ihr

Joachim v. Winning
Geschäftsführer der Air Cargo Community Frankfurt e. V.